Mit einem Einkauf und mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihre Vorsorgeleistungen verbessern. Diese Einzahlungen können als Abzüge bei den Steuern geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig von einer allfälligen Einzahlung in die 3. Säule möglich.
 

Freiwilliger Einkauf in das Sparguthaben

Aus Ihrem Vorsorgeausweis geht hervor, ob und mit welchem Betrag Sie sich einkaufen können. Ein Einkauf ist nach einem getätigten Vorbezug für Wohneigentum nur nach Rückzahlung des Vorbezugs möglich. Ist eine Rückzahlung altersbedingt nicht mehr zulässig, so können Einkäufe getätigt werden, soweit sie zusammen mit den Vorbezügen das maximal mögliche Sparguthaben nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise:

  • Bei einem Einkauf benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Freiwilliger Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung".
  • Wenn Sie innerhalb der kommenden 3 Jahre Kapital beziehen wollen – bei (Teil-) Pensionierung oder Vorbezug – ist damit zu rechnen, dass für den betreffenden Einkauf steuerlich ein Abzug nicht zulässig ist. Nehmen Sie in solchen Fällen vor dem Bezug des Kapitals schriftlich mit der Steuerbehörde Kontakt auf und verlangen Sie eine verbindliche Antwort betreffend Abzugsfähigkeit des Einkaufs.
  • Für Zahlungen, die nach dem 1. Januar bei uns eintreffen, dürfen wir von Gesetzes wegen keine Steuerbescheinigung für das vorangehende Jahr ausstellen. Überweisen Sie deshalb bitte den Betrag bis spätestens Mitte Dezember.

Überweisung von Einkäufen an die BPK

Bitte fordern Sie für einen Einkauf einen QR-Zahlteil an.

Zahlungszweck

Name, Vorname und Ihre Versicherten-Nummer
Zahlungsgrund: Einkauf
 

Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Wenn Sie freiwillige Sparbeiträge leisten, erhöhen Sie damit Ihr Sparguthaben. Diese dienen wie die freiwilligen Einkäufe zur Verbesserung der Vorsorgeleistungen. Gemäss dem für Sie anwendbaren Vorsorgeplan sind freiwillige Sparbeiträge in folgendem Umfang möglich:

  • Standardvorsorgeplan: Wahl zwischen freiwilligen Sparbeiträgen von Plus 2 % oder Plus 5 %.
  • Vorsorgeplan Kantonspolizei: Wahl zwischen freiwilligen Sparbeiträgen von Plus 2 % oder Plus 4 %.

Grundsätzlich sind Sie in der Variante "Basis" versichert. Sie können bis 3 Monate nach Aufnahme in die BPK und danach jährlich zwischen den Sparvarianten wählen. Sollten Sie sich für eine andere Sparvariante entscheiden, bitten wir Sie, uns Ihre Wahl mittels Formular "Wahl Sparvariante" mitzuteilen.
 

Vorfinanzierung vorzeitiger Altersrücktritt

Sie können die durch den vorzeitigen Altersrücktritt bedingte tiefere Altersrente bis 1 Monate vor dem Altersrücktritt durch persönliche Einlagen ganz oder teilweise einkaufen. Bitte beachten Sie die reglementarischen Vorgaben. Weitere nützliche Informationen zum Thema erhalten Sie im Merkblatt "Freiwilliger Einkauf".

Sollten Sie sich für eine Vorfinanzierung entscheiden, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Einlagen in das Konto vorzeitiger Altersrücktritt" zukommen zu lassen.
 

Einlage in das Konto Überbrückungsrente

Im Hinblick auf einen vorzeitigen Altersrücktritt können Sie sich selbst eine Überbrückungsrente mit Einkäufen in das Konto Überbrückungsrente vorfinanzieren. Bitte beachten Sie die reglementarischen Vorgaben. Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie im Merkblatt "Freiwilliger Einkauf".

Sollten Sie sich für eine Einlage in das Konto Überbrückungsrente entscheiden, bitten wir Sie, uns vorgängig das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Einlagen in das Konto Überbrückungsrente" zukommen zu lassen.

 

Unsere Formulare und Merkblätter finden Sie unter der Rubrik "Publikationen".